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Geheimlehre und Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens. Eine kritische Untersuchung - Dr. Hans Prutz

PREIS: 15.00€
Artikelnummer: PD-02751
ISBN: 978-3-902974-46-4
Seiten: 194

Beschreibung

Inhaltsübersicht.

Erster Teil.

Die Geheimlehre des Tempelherren-Ordens nach Inhalt, Entstehung und Verbreitung.

Einleitung.    Die kulturgeschichtliche Bedeutung der Kreuzzüge. — Islam und Christentum vor den Kreuzzügen, nach denselben. — Die fränkische Kultur. — Wandlung des religiösen Denkens durch die Kreuzzüge.    
I.    Der Ausgang der Kreuzzüge schädigt die katholische Kirche in den Augen ihrer Bekenner. — Verhältnis zwischen Christen und Mohammedanern in Syrien und Palästina. — Annäherung beider und Schwinden auch des religiösen Gegensatzes. — Zunehmende Gleichgültigkeit gegen das Christentum.    
II.    Der letzte Grund zum Sturz des Tempelherren-Ordens lag in der politischen Machtstellung desselben. — Selbstsüchtige Politik des Ordens in Palästina. — Eigennützig und habgierig schädigt derselbe oft die christlichen Interessen. — Zweifel an seiner kirchlichen Rechtgläubigkeit schon im zwölften Jahrhundert. — Johann von Würzburg. — Innozenz III. — Friedrich II. — Spätere Anerkenntnisse seiner Besserungsbedürftigkeit. — Übler Rufdesselben in der öffentlichen Meinung.    
III.    Allmähliche Entfremdung des Tempelherren-Ordens vom Christentum. — Das dreizehnte Jahrhundert das Zeitalter der Häresien. — Entstehung der häretischen Disposition des Tempelherren-Ordens im Orient. — Der Ausgang der Kreuzzüge eine Niederlage des Christentums gegenüber dem Islam. — Sirvente eines Tempelritters. — Die Schuld daran wird der Kirche, dem Papsttum beigemessen. — Man entfremdet sich daher immer mehr der Kirche und dem Papsttum. — Weshalb die Kirche gegen den als häretisch gekannten Orden nicht einschritt. — Der spätere Prozess gegen den Tempelherren-Orden und die Akten desselben. — Die Schuld des Ordens ist unzweifelhaft erwiesen.    
IV.    Übler Ruf des Tempelherren-Ordens im Volksmund. — Wegfallen des Noviziats. — Weglassung der Sakramentalworte bei der Messe. — Geheimnisvolles Treiben des Ordens. — Herausfordernde Haltung. — Philipp der Schöne von Frankreich und seine Beziehungen zu dem Orden, der ihm politisch feindlich und gefährlich ist. — Die fünf Hauptpunkte der Anklage. — Der Orden ist in denselben zweifellos schuldig.    
V.    Beweis für die Existenz eines geheimen Statuts im Tempelherren-Orden. — Wie dasselbe bei der Untersuchung hat verborgen bleiben können S. 48. Wichtigkeit des im Orden herrschenden Gebrauchs, nur Ordensklerikern zu beichten. — Der Orden hat die meisten Beweise seiner Schuld rechtzeitig beseitigt.    
VI.    Zeugnisse für das Schuldbewusstsein vieler Tempelherren. — Inhalt der häretischen Lehre des Ordens: Dualismus und Glaube an einen oberen und einen unteren Gott. — Leugnung der Gottheit Christi. — Der templerische Kultus gilt dem unteren Gott, dem Schöpfer der Materie, der aber nicht ein Feind des oberen Gottes ist. — Diese Lehre stimmt mit der der Albigenser, nicht der der Ismaelier und der Manichäer, ist verwandt mit dem Dualismus der Bogomilen, ist aber nicht doketistisch, (leugnet die Menschwerdung Christis), sondern verwandt mit der Lehre der Luciferianer. — Die Umgürtung mit der Schnur. — Die schamlosen Küsse. — Handhabung von Beichte und Absolution im Tempelherren-Orden.    
VII.    Der materialistische Kultus der Luciferianer. — Die Verbreitung dieser Sekte. — Luciferianischer Glaube und Kultus. — Die moralischen Konsequenzen derselben. — Materialistische Richtung und sittliche Verkommenheit des Tempelherren-Ordens bieten eine Parallele dazu. — Gier der Ordensritter nach Vermehrung des Besitzes. — Reichtum des Ordens. — Der Orden macht davon nicht den gebührenden Gebrauch. — Bestätigung des materialistischen Zugs seiner der luciferianischen verwandten Lehre. — Geschlechtliche Verirrungen der Ordensritter. — Die schamlosen Küsse. — Der Idolkultus des Tempelherren-Ordens. — Organisation desselben. — Erklärung des Baphomet.    
VIII.    Der Ursprung der templerischen Häresie und ihre Verbreitung. — Erste Entstehung derselben im Orient, speziell in Castrum Peregrinorum. — Die Zeit ihrer Entstehung zu Anfang des dreizehnten Jahrhunderts, um die Zeit der Belagerung von Damiette; die Anregung dazu kam wohl aus der Provence und von den Albigensern. — Allmähliche Entwicklung des Tempelherren-Ordens zu einer Ketzergenossenschaft. — Erklärung der vorkommenden Verschiedenheiten. — Nicht alle Zweige des Ordens waren verketzert, die portugiesischen, die deutschen Templer. — Im Tempelherren-Orden in Schottland und Irland scheint erst ein kleiner Kreis häretisch gewesen, die Ketzerei erst in der Einführung begriffen gewesen zu sein. — Widerlegung der freimaurerischen Tradition von der Fortdauer des schottischen Tempelherren-Ordens, die Fiktion der Pariser Templer, die Fabel von der Herkunft der Freimaurerei von dem templerischen Ordensklerikat oder den Chorherren des heiligen Grabes.    

Zweiter Teil.

Nachweis der Unechtheit der von Merzdorf herausgegebenen Geheimstatuten des Tempelherren-Ordens und der Bestandteile der Fälschung.

Einleitung.    Die Merzdorfsche Publikation, Mangelhaftigkeit derselben. — Sie ist eine Fälschung.
I.    Die Herkunft des Manuskripts. — Dasselbe stammt nicht aus Münters Papieren, demselben liegt eine Handschrift des vatikanischen Archives offenbar nicht zu Grunde. — Die Bestandteile der Merzdorfschen Publikation. — Die angeblichen Schreiber derselben sind unter den Tempelherren der betreffenden Zeit nicht nachweisbar, Merzdorfs angebliche Identifizierung des einen unrichtig. — Höchstbedenkliches Vorkommen des im Prozess einmal genannten Hochmeisters Roncelinus als des angeblichen Autors des Liber consolamenti und des Rotulus signorum arcanorum. — Auffallende Widersprüche in einzelnen Bestimmungen.
II.    Kritische Analyse der Novae accessiones ad regulam pauperum commilitonum sanctae civitatis. — Dieselben sind komponiert aus Wilhelm v. Tyrus XII, 7, Jacob de Vitriaco p. 118 und Matthäus Paris, des H. Bernhard Exhortatio ad milites Templi und Robert de Monte.
III.    Prüfung der Merzdorfschen Geheimstatuten. — Auffallende Momente: Hohe Anforderungen an gelehrte Bildung. — Andere Eidesformel. — Das Dogma der Geheimstatuten hat nichts gemein mit dem des Tempelherren-Ordens. — Damit schon ist die Fälschung erwiesen.
IV.    Nachweis der vorliegenden Fälschung in Einzelheiten. — Das Verzeichnis der angeblich in jedem Ordenshaus zu haltenden Bücher, chronologische Ordnung desselben, Benutzung und Kenntnis der genannten Bücher in den Geheimstatuten nicht nachweisbar. — Arges Missverständnis eines Büchertitels. — Einen Hauptbestandteil der Fälschung machen dem Neuen Testamente entnommene Zitate aus.
V.    Kritische Analyse des Liber consolamenti. — Inhalt der darin vorgetragenen Geheimlehre. — Dasselbe hat mit der nachgewiesenen templerischen Geheimlehre nichts gemein, zeigt einige arge Missverständnisse. — Höchst auffallende Erwähnung der Drusen, der philosophischen Kunst u. a. — Massenhafte Entlehnungen aus dem Neuen Testament.
VI.    Der Fälscher hat die neueren Publikationen über den Prozess des Tempelherren-Ordens schon gekannt, benutzt Michelet, verwertet die früher irrtümlich mit der Tempelhäresie in Zusammenhang gebrachten Lehren und Gebräuche mohammedanischer Sekten. — Der Rotulus signorum arcanorum ist nach Martene, de antiquis ecclesiae ritibus gefälscht. — Nachweis, dass der Fälscher auch de Sacys Exposé de la religion des Druzes benutzt. — Entlehnung aus dem Bericht über den Prozess der Ketzer von Orleans 1022 bei Manai XIX, 379, und dem Bericht über das Ketzergericht zu Arras 1025 in demselben Band von Mansi, Concil. coll. ampl.
VII.    Die von dem Fälscher der Merzdorfschen Geheimstatuten verwendeten Ingredienzien. — Die Fälschung muss nach 1838, nach dem Erscheinen von Michelet, Procès des Templers gemacht sein. — Ihre Tendenz ist, die Herkunft der Freimaurerei von dem Tempelherren-Orden zu erweisen. — Anknüpfungen in der freimaurerischen Literatur, welche die Auffindung des Fälschers ermöglichen können. — Schluss.
Anhang.    Bulla extinctionis Templariorum a Clemens V. papa in generali Concilio Viennensi peracta die 22. Martii a. 1312.

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